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Aufgrund neuer Bestimmungen, die die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen auf gesamtstaatlicher...
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abzüglich Steuerguthaben gemäß Gesetz Nr. 388/2000 von 0,02195 €/kWh.
Seit 01.01.2023 wird die Grundgebühr wie folgt berechnet:
Beträge verstehen sich ohne 10% MwSt. für Privatverbraucher und 22% für Firmen.
Von Jänner 2023 bis September 2023 wurde im Zuge des Energiebonus die MwSt. auf 5% für alle Abnehmer, auch auf Grundgebühren, gesenkt.
Die Grundgebühr wird in der 2. Teilrechnung des Jahres (Anfang Oktober) in Rechnung gestellt.
Für einen neuen Anschluss werden die effektiven Kosten abzüglich von Landes- oder Staatsbeiträgen verrechnet.
Kostenvoranschläge auf Anfrage.